AGB Zum Buntspecht Tätowierungen

Neue AGB gültig für alle Termine, die ab dem 12.04.2026 vereinbart wurden:

1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für die Inhaberin Esther, für unsere angestellten Tätowiererinnen Helena und Ann, sowie für Liesbeth, Jenny und Julia und TätowiererInnen, die bei uns als Gast temporär tätowieren, wenn sie keine eigenen AGB mitbringen und der zu tätowierenden Person. Im nachfolgenden Text können die betreffenden Personen als Kunden oder Tätowierer benannt werden, dabei sollen sich alle Geschlechtsidentitäten eingeschlossen und angesprochen fühlen.

Hier findest du Annikas AGB. Hier findest du Linas AGB.

Unter einer Tätowierung versteht man einen operativen Eingriff, bei dem mit einer Nadel Farbe unter die erste Hautschicht in die zweite Hautschicht gebracht wird. Dort verbleibt die Farbe lebenslänglich.
Laut $ 223 des Stgb ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, in die der Kundin mit seiner  Unterschrift auf diesem Papier einwilligt. Jede Körperverletzung birgt Risiken: es kann zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildung kommen und es können Krankheiten übertragen werden. Dies und die organisatorischen Angelegenheiten rund um den Tätowierprozess machen einen Vertragsabschluss dank zugehöriger AGB notwendig.

Eine Tätowierung lässt sich nur mit einer teuren und schmerzhaften Laserbehandlung entfernen. Für eine reibungslose Abheilung und ein tadelloses Aussehen der Tätowierung ist die richtige Pflege notwendig. Für die Nachbehandlung ist allein der Kunde verantwortlich. Er erhält hierfür genaue Anweisungen am Tag des Stechens.

2. Geltungsbereich 

Für Tätowierleistungen, deren Beauftragung und sonstige Leistungen an KundInnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Verträge beziehungsweise Tattootermine mit den in 1. Allgemeines genannten Tätowiererinnen. Für Tätowierungen, die im Rahmen der offenen Spechtstunde angefertigt werden, gelten zusätzlich die AGB der Offenen Spechtstunde für alle KundInnen und teilnehmenden TätowiererInnen.

Bei Zum Buntspecht Tätowierungen tätowiert die Inhaberin, angestellte Tätowiererinnen, sogenannte Resident Artists und GasttätowiererInnen. Resident Artist und GasttätowiererInnen arbeiten bei uns auf Platzmietbasis. Sie planen ihre Termine selbstständig, arbeiten auf eigene Rechnung und nutzen lediglich die Infrastruktur der Räumlichkeiten von Zum Buntspecht Tätowierungen. 

Vertragspartner für den Tätowierauftrag und alle Nebentätigkeiten, wie Vorbereitung und Terminvereinbarung ist der/die beauftragte TätowiererIn oder die Zum Buntspecht OHG.  Die AGB gelten für TätowiererInnen und KundInnen.

3. Vertragsschluss

Die Terminvereinbarung ist der Vertragsschluss. 

Der Vertrag kommt zwischen Kunde/Kundin und selbstständiger Tätowiererin oder der Zum Buntspecht OHG zustande.

Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Terminkaution gültig. 

Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und der ausgewählten Körperstelle.

Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können unter Umständen, zum Beispiel bei zu kurzfrister Anmeldung der Änderungswünsche oder mangelnder Umsetzbarkeit, zur Aufhebung des Auftrags führen.

Termine, die ohne vorherige Absprache mit uns über unser Onlinesystem gebucht wurden, werden von uns gelöscht und besitzen keine Gültigkeit.

Die Tätowiererinnen versenden in der Regel keine Vorlage vor dem Termin.

Der Kunde bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit. Der Kunde bezahlt bar, mit EC Karte, mit einem Gutschein von Zum Buntspecht Tätowierungen oder per Paypal.

Bei umfangreicheren Tätowierungen können mehrere Sitzungen erforderlich sein. Die im Vorfeld getroffenen Preisabsprachen beziehen sich auf die jeweils vereinbarten Sitzungen und nicht auf eine garantierte Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Terminen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Fertigstellung besteht nicht.

4. Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung

Werden eine oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, behalten sich die Tätowiererinnen vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu Terminausfall und Terminkaution entsprechend.

Die zu tätowierende Person muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:

– Die zu tätowierende Person muss am festgelegten Termin volljährig sein.
– Die zu tätowierende Person hat in den vergangenen 24 Stunden keinen Alkohol, keine Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert
– Die zu tätowierende Person hat keine blutverdünnenden Medikamente oder Schmerzmittel ohne Rücksprache mit uns eingenommen, keine hautbetäubenden Mittel angewendet und keine eitrigen Infektionen der Haut.
– Die zu tätowierende Person ist körperlich in einem gesunden Zustand. Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen.
– Die zu tätowierende Person ist nicht schwanger oder stillend.
– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, uns im Vorfeld des Termins über vorhandene Allergien, Erkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen.
– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung, die eine kleine Anamnese, die Einwilligung in die AGB und die Datenschutzerklärung beinhaltet.

  1. Während und nach dem Tätowieren kann Foto- und Videomaterial der Arbeit erstellt werden, welches wir zu Werbezwecken nutzen.
    Die Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Durchführung des Vertrages.
  2. Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.
  3. Nachstechen
  4. Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten der Tätowierung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Stechen, wenn sichtbare Farblücken im Tattoo entstanden sind.
  5. Nachstechen erfolgt im Rahmen der offenen Spechtstunde ohne Termin.
  6. Ist ein Nachstechen aufgrund von mangelhafter Nachbehandlung durch den Kunden nötig, behalten wir uns vor, uns das Nachstechen vergüten zu lassen. Als Beispiele gelten hier starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Narben, Verbrennungen o.Ä.
  7. Änderungswünsche in sauber abgeheilten Tattoos gelten nicht als Nachstechen und müssen vergütet werden.
  8. Verlässt eine Tätowiererin das Team von Zum Buntspecht Tätowierungen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Stechen, hat der Kunde keinen Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten bei einer anderen Tätowiererin aus dem Team.
  9. Terminkautionen 

5. Terminkaution

Für alle Tätowierungen, die im Rahmen eines Termins stattfinden, ist eine Terminkaution zu entrichten. Die Höhe der Terminkaution wird im Rahmen der Terminvereinbarung festgesetzt.

Die Terminkaution ist eine Kaution zur Absicherung des Verdienstes der Tätowiererin an einer Terminvereinbarung und der dazugehörigen Vorarbeit. Es kommt vor, dass sie im alltäglichen Sprachgebrauch oder in manchen Schriftstücken umgangssprachlich als „Anzahlung“ bezeichnet wird.

Versäumt der Kunde die schriftlich festgelegte Zahlungsfrist der Terminkaution, wird der Termin von uns gelöscht.

Terminkautionen werden nach dem Tattootermin vom Gesamtbetrag abgezogen oder mit vorhergehenden Leistungen im Bereich Zeichnen oder Vorbereitung verrechnet.

Die Terminkaution ist dem Kunden in folgenden Fällen zurückzuerstatten:
a) Wenn der Kunde seinen Termin früher als 48 Stunden vor Terminbeginn absagt.
b) Wenn der Tätowierer den Termin absagt ohne dem Kunden einen Ausweichtermin in Aussicht zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Tätowierer noch keinen Aufwand durch Zeichnen oder andere Vorbereitungen für den Tattootermin hatte. Ist dem Tätowierer bereits Arbeitsaufwand durch das Anfertigen der Zeichnung als Tattoovorlage entstanden, wird dieser durch Einbehalten der Terminkaution entgolten. Der Kunde hat aus urheberrechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Aushändigung der Tattoovorlage.
c) Wenn äußere Umstände, die nicht den Kunden betreffen, das Tätowieren unmöglich machen und kein Ersatztermin in Aussicht gestellt werden kann. Als Beispiele gelten: Stromausfälle, staatlich angeordnete Berufsausübungsverbote (Lockdown), Hochwasser, Schäden der Infrastruktur des Studios, o.Ä.

Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu verschulden hat, nicht zustande, hat der Kunde Anspruch auf einen Ausweichtermin. Wir können, je nach äußeren Umständen, keinen zeitnahen Ausweichtermin garantieren. Lehnt der Kunde mehr als zwei der ihm angebotenen Ausweichtermine ab, gilt der Vertrag als aufgehoben und die Terminkaution wird erstattet.

Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) Wenn der Kunde den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn absagt oder verschiebt.
b) Wenn der Kunde nicht zum Termin erscheint.
c) Wenn der Kunde mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.
e) Wenn der Kunde sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.
f) Wenn der Kunde eine der in Punkt 4 aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt.

Absagen oder Verschiebungen von Terminen ist schriftlich per E-Mail nötig.

Kommt es zu mehr als zwei Terminverschiebungen durch denselben Kunden, behalten sich die Tätowiererinnen vor, keinen weiteren Ersatztermin anzubieten. In diesem Fall kann die Terminkaution einbehalten werden.

Der Kunde kann seinen Termin und seine Terminkaution nicht selbstständig auf einen anderen Kunden übertragen.

6. Haftung

Für entstandene Schäden haften die Tätowiererinnen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Erstellung des Tattoo-Motivs erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. Vor Beginn der Tätowierung wird die finale Vorlage gemeinsam besprochen und durch den Kunden freigegeben. Für das subjektive Nichtgefallen der Tätowierung nach erfolgter und freigegebener Umsetzung wird keine Haftung übernommen. Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt, sofern die Tätowierung erheblich von der freigegebenen Vorlage abweicht oder handwerkliche Mängel vorliegen.

Sollte ein vereinbarter Termin aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Tätowiererinnen liegen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), verschoben oder abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen oder Folgekosten. Dies gilt insbesondere für Kosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Verdienstausfall oder gebuchte Urlaubstage. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Tätowiererinnen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Keine Haftung wird übernommen für Komplikationen, die trotz fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der hygienischen Standards auftreten können. Dazu gehören insbesondere individuelle Hautreaktionen wie allergische Reaktionen, Farbveränderungen, Blow-Outs, Narbenbildung oder Abstoßung von Farbe.

Für Schäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Der Tätowierer übernimmt keine Haftung für die orthographische Richtigkeit der Tätowierung, sofern der Kunde die Vorlage vor Durchführung freigegeben hat.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Ist oder wird ein Punkt aus diesen Bedingungen unwirksam, bleiben die anderen Punkte davon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Die alten AGB für Terminvereinbarungen bis einschließlich 11.04.2026:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Termine und Tätowierungen bei Jenny, Julia, Luisa, Lina und Esther im Studio zum Buntspecht Tätowierungen in Herdecke.
Annikas AGB findest du hier.


1. Allgemeines

Präambel

Die Geschäftsbedingungen gelten für unsere Tätowiererinnen Esther, Jenny, Luisa, Helena, Liesbeth und Julia, sowie TätowiererInnen, die bei uns als Gast temporär tätowieren, wenn sie keine eigenen AGB mitbringen und der zu tätowierenden Person. Im nachfolgenden Text können die betreffenden Personen als Kunden oder Tätowierer benannt werden, dabei sollen sich alle Geschlechtsidentitäten eingeschlossen und angesprochen fühlen.

Unter einer Tätowierung versteht man einen operativen Eingriff, bei dem mit einer Nadel Farbe unter die erste Hautschicht in die zweite Hautschicht gebracht wird. Dort verbleibt die Farbe lebenslänglich.

Laut $ 223 des Stgb ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, in die der Kundin mit seiner  Unterschrift auf diesem Papier einwilligt. Jede Körperverletzung birgt Risiken: es kann zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildung kommen und es können Krankheiten übertragen werden. 

Eine Tätowierung lässt sich nur mit einer teuren und schmerzhaften Laserbehandlung entfernen. Für eine reibungslose Abheilung und ein tadelloses Aussehen der Tätowierung ist die richtige Pflege notwendig. Für die Nachbehandlung ist allein der Kunde verantwortlich. Er erhält hierfür genaue Anweisungen am Tag des Stechens.

2. Geltungsbereich 

1. Für Tätowierleistungen, deren Beauftragung und sonstige Leistungen an KundInnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Verträge beziehungsweise Tattootermine mit unseren Tätowiererinnen Esther, Jenny und Julia. Für GasttätowiererInnen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Annika und Mara haben eigene Geschäftsbedingungen, die im Rahmen eines Termin- und Vertragsabschlusses bei ihnen gelten. Für Tätowierungen, die im Rahmen der offenen Spechtstunde angefertigt werden, gelten zusätzlich die AGB der Offenen Spechtstunde für alle KundInnen und teilnehmenden TätowiererInnen.

2. Bei Zum Buntspecht Tätowierungen tätowiert die Inhaberin, sogenannte Resident Artists und GasttätowiererInnen. Resident Artist und GasttätowiererInnen arbeiten bei uns auf Platzmietbasis. Sie planen ihre Termine selbstständig, arbeiten auf eigene Rechnung und nutzen lediglich die Infrastruktur der Räumlichkeiten von Zum Buntspecht Tätowierungen. 

3. Vertragspartner für den Tätowierauftrag und alle Nebentätigkeiten, wie Vorbereitung und Terminvereinbarung ist der/die beauftragte TätowiererIn.  Die AGB gelten für TätowiererInnen und KundInnen.

3. Vertragsschluss

1. Die Terminvereinbarung ist der Vertragsschluss. 

2. Der Vertrag kommt zwischen Kunde/Kundin und Tätowierer/Tätowiererin zustande.

3. Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Anzahlung gültig. 

4. Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und der ausgewählten Körperstelle.

5. Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können zur Ablehnung des Auftrags führen.

6. Termine, die ohne vorherige Absprache mit uns über unser Onlinesystem gebucht wurden, werden von uns gelöscht und besitzen keine Gültigkeit.

7. Die Tätowiererinnen versenden in der Regel keine Vorlage vor dem Termin.

8. Der Kunde bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit. Der Kunde bezahlt bar, mit EC Karte, mit einem Gutschein von Zum Buntspecht Tätowierungen oder per Paypal.

4. Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung

1. Die zu tätowierende Person muss am festgelegten Termin volljährig sein.

2. Die zu tätowierende Person muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:

– Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen unserer Datenschutzerklärung ein.

– Sie hat in den vergangenen 24 Stunden keinen Alkohol, keine Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert

– Sie hat keine blutverdünnenden Medikamente eingenommen, keine hautbetäubenden Mittel angewendet und keine eitrigen Infektionen der Haut.

– Sie ist körperlich in einem gesunden Zustand. Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen.

– Sie ist nicht schwanger oder stillend.

– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, uns über vorhandene Allergien, Erkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen.

– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung, die eine kleine Anamnese, die Einwilligung in die AGB und die Datenschutzerklärung beinhaltet.

– Die Tätowierer verpflichten sich, nach den geltenden Hygienestandards zu arbeiten und des ausgehängten Reinigungs- und Hygieneplan zu befolgen.

– Die Tätowierer verpflichten sich, dem Kunden die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und die Tätowierung nach der Behandlung sauber und sicher für den Heimweg des Kunden zu versorgen.

– Während und nach dem Tätowieren wird Foto- und Videomaterial unserer Arbeit erstellt. Der Kunde willigt in die Speicherung und Verarbeitung des Materials zu Dokumentations- und Werbezwecken ein. 

– Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.

5. Nachstechen

1. Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten der Tätowierung innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Stechen. Die Entscheidungshoheit über die Notwendigkeit des Nachstechens obliegt dem Tätowierer. 

2. Nachstechen erfolgt nach Termin oder im Rahmen der offenen Spechtstunde ohne Termin.

3. Ist ein Nachstechen aufgrund von mangelhafter Nachbehandlung durch den Kunden nötig, behalten wir uns vor, uns das Nachstechen vergüten zu lassen. Als Beispiele gelten hier starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Narben, o.Ä.

4. Änderungswünsche in sauber abgeheilten Tattoos gelten nicht als Nachstechen und müssen vergütet werden.

6. Anzahlungen 

1. Für alle Tätowierungen, die im Rahmen eines Termins stattfinden, ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung wird im Rahmen der Terminvereinbarung festgesetzt.

2. Termine, die bis zum Ende der schriftlich festgelegten Frist nicht angezahlt wurden, werden von uns gelöscht. Es erfolgt keine Benachrichtigung über die Löschung des Termins.

3. Anzahlungen werden nach dem Tattootermin vom Gesamtbetrag abgezogen oder mit vorhergehenden Leistungen im Bereich Zeichnen oder Vorbereitung verrechnet.

4. Die Anzahlung ist dem Kunden in folgenden Fällen zurückzuerstatten:

a) Wenn der Kunde seinen Termin früher als 48 Stunden vor Terminbeginn absagt.

b) Wenn der Tätowierer den Termin absagt ohne dem Kunden einen Ausweichtermin in Aussicht zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Tätowierer noch keinen Aufwand durch Zeichnen oder andere Vorbereitungen für den Tattootermin hatte.

c) Wenn äußere Umstände, die nicht den Kunden betreffen, das Tätowieren unmöglich machen. Als Beispiele gelten: Stromausfälle, staatlich angeordnete Berufsausübungsverbote (Lockdown), Hochwasser, Schäden der Infrastruktur des Studios, o.Ä.

5. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu verschulden hat (4. c.), nicht zustande, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Ersatztermin ist erneut anzuzahlen oder die Anzahlung wird auf den Ersatztermin übertragen.

6. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) Wenn der Kunde den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn absagt oder verschiebt.

b) Wenn der Kunde nicht zum Termin erscheint.

c) Wenn der Kunde mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.

d) Wenn der Kunde den Termin aufgrund von Nichtgefallen der Tattoovorlage platzen lässt.

e) Wenn der Kunde sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.

7. Absagen oder Verschiebungen von Terminen ist schriftlich per E-Mail nötig.

8. Kommt es gehäuft zu Terminverschiebungen durch den gleichen Kunden, behalten wir uns vor, keinen erneuten Ersatztermin anzubieten und die Anzahlung unabhängig der 48 Stunden Frist einzubehalten.

9. Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde sagt den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn ab, verfällt der Anspruch des Kunden auf kostenfreies Nacharbeiten an der betreffenden Tätowierung.

10. Der Kunde kann seinen Termin und seine Anzahlung nicht selbstständig auf einen anderen Kunden übertragen.

7. Haftungsausschluss

1. Die Tätowierer haften nicht für Komplikationen und daraus resultierende Folgen, die sich auf die Gesundheit oder das Aussehen des Kunden ergeben.

2. Die Tätowierer haften nicht für die Kleidung des Kunden. Sollte Kleidung im Rahmen des Termins abhanden kommen oder durch Tätowiermaterial beschädigt werden, haftet der Kunde.

3. Bei Cover-Up Tätowierungen haften die Tätowierer nicht für eventuell auftretende Folgeschäden durch Gewebeveränderungen oder Komplikationen, die durch bereits vorhandene Tattoofarbe im Körper ausgelöst werden.

4. Der Tätowierer haftet nicht für Komplikationen, die in seltenen Fällen bei empfindlicher Kundenhaut im Rahmen der Abheilung auftreten können. Dazu gehören Blow-Outs, Vernarbungen, Farbverblassungen, Abstoßen von Farbe, allergische Reaktionen oder chronischer Juckreiz.

5. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6. Der Gerichtsstand ist Wetter, Deutschland.

7. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt.