AGB Zum Buntspecht Tätowierungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Termine und Tätowierungen bei Jenny, Julia, Luisa, Lina und Esther im Studio zum Buntspecht Tätowierungen in Herdecke.
Annikas AGB findest du hier.


1. Allgemeines

Präambel

Die Geschäftsbedingungen gelten für unsere Tätowiererinnen Esther, Jenny, Luisa und Julia, sowie TätowiererInnen, die bei uns als Gast temporär tätowieren, wenn sie keine eigenen AGB mitbringen und der zu tätowierenden Person. Im nachfolgenden Text können die betreffenden Personen als Kunden oder Tätowierer benannt werden, dabei sollen sich alle Geschlechtsidentitäten eingeschlossen und angesprochen fühlen.

Unter einer Tätowierung versteht man einen operativen Eingriff, bei dem mit einer Nadel Farbe unter die erste Hautschicht in die zweite Hautschicht gebracht wird. Dort verbleibt die Farbe lebenslänglich.

Laut $ 223 des Stgb ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, in die der Kundin mit seiner  Unterschrift auf diesem Papier einwilligt. Jede Körperverletzung birgt Risiken: es kann zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildung kommen und es können Krankheiten übertragen werden. 

Eine Tätowierung lässt sich nur mit einer teuren und schmerzhaften Laserbehandlung entfernen. Für eine reibungslose Abheilung und ein tadelloses Aussehen der Tätowierung ist die richtige Pflege notwendig. Für die Nachbehandlung ist allein der Kunde verantwortlich. Er erhält hierfür genaue Anweisungen am Tag des Stechens.

2. Geltungsbereich 

1. Für Tätowierleistungen, deren Beauftragung und sonstige Leistungen an KundInnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Verträge beziehungsweise Tattootermine mit unseren Tätowiererinnen Esther, Jenny und Julia. Für GasttätowiererInnen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Annika und Mara haben eigene Geschäftsbedingungen, die im Rahmen eines Termin- und Vertragsabschlusses bei ihnen gelten. Für Tätowierungen, die im Rahmen der offenen Spechtstunde angefertigt werden, gelten zusätzlich die AGB der Offenen Spechtstunde für alle KundInnen und teilnehmenden TätowiererInnen.

2. Bei Zum Buntspecht Tätowierungen tätowiert die Inhaberin, sogenannte Resident Artists und GasttätowiererInnen. Resident Artist und GasttätowiererInnen arbeiten bei uns auf Platzmietbasis. Sie planen ihre Termine selbstständig, arbeiten auf eigene Rechnung und nutzen lediglich die Infrastruktur der Räumlichkeiten von Zum Buntspecht Tätowierungen. 

3. Vertragspartner für den Tätowierauftrag und alle Nebentätigkeiten, wie Vorbereitung und Terminvereinbarung ist der/die beauftragte TätowiererIn.  Die AGB gelten für TätowiererInnen und KundInnen.

3. Vertragsschluss

1. Die Terminvereinbarung ist der Vertragsschluss. 

2. Der Vertrag kommt zwischen Kunde/Kundin und Tätowierer/Tätowiererin zustande.

3. Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Anzahlung gültig. 

4. Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und der ausgewählten Körperstelle.

5. Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können zur Ablehnung des Auftrags führen.

6. Termine, die ohne vorherige Absprache mit uns über unser Onlinesystem gebucht wurden, werden von uns gelöscht und besitzen keine Gültigkeit.

7. Die Tätowiererinnen versenden in der Regel keine Vorlage vor dem Termin.

8. Der Kunde bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit. Der Kunde bezahlt bar, mit EC Karte, mit einem Gutschein von Zum Buntspecht Tätowierungen oder per Paypal.

4. Bedingungen zur Ausführung einer Tätowierung

1. Die zu tätowierende Person muss am festgelegten Termin volljährig sein.

2. Die zu tätowierende Person muss die nachfolgenden Punkte erfüllen:

– Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen unserer Datenschutzerklärung ein.

– Sie hat in den vergangenen 24 Stunden keinen Alkohol, keine Drogen oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert

– Sie hat keine blutverdünnenden Medikamente eingenommen, keine hautbetäubenden Mittel angewendet und keine eitrigen Infektionen der Haut.

– Sie ist körperlich in einem gesunden Zustand. Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen.

– Sie ist nicht schwanger oder stillend.

– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, uns über vorhandene Allergien, Erkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen.

– Die zu tätowierende Person verpflichtet sich zur Abgabe einer schriftlichen Einwilligungserklärung, die eine kleine Anamnese, die Einwilligung in die AGB und die Datenschutzerklärung beinhaltet.

– Die Tätowierer verpflichten sich, nach den geltenden Hygienestandards zu arbeiten und des ausgehängten Reinigungs- und Hygieneplan zu befolgen.

– Die Tätowierer verpflichten sich, dem Kunden die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und die Tätowierung nach der Behandlung sauber und sicher für den Heimweg des Kunden zu versorgen.

– Während und nach dem Tätowieren wird Foto- und Videomaterial unserer Arbeit erstellt. Der Kunde willigt in die Speicherung und Verarbeitung des Materials zu Dokumentations- und Werbezwecken ein. 

– Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.

5. Nachstechen

1. Der Kunde hat Anspruch auf kostenfreies Nacharbeiten der Tätowierung innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Stechen. Die Entscheidungshoheit über die Notwendigkeit des Nachstechens obliegt dem Tätowierer. 

2. Nachstechen erfolgt nach Termin oder im Rahmen der offenen Spechtstunde ohne Termin.

3. Ist ein Nachstechen aufgrund von mangelhafter Nachbehandlung durch den Kunden nötig, behalten wir uns vor, uns das Nachstechen vergüten zu lassen. Als Beispiele gelten hier starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Narben, o.Ä.

4. Änderungswünsche in sauber abgeheilten Tattoos gelten nicht als Nachstechen und müssen vergütet werden.

6. Anzahlungen 

1. Für alle Tätowierungen, die im Rahmen eines Termins stattfinden, ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung wird im Rahmen der Terminvereinbarung festgesetzt.

2. Termine, die bis zum Ende der schriftlich festgelegten Frist nicht angezahlt wurden, werden von uns gelöscht. Es erfolgt keine Benachrichtigung über die Löschung des Termins.

3. Anzahlungen werden nach dem Tattootermin vom Gesamtbetrag abgezogen oder mit vorhergehenden Leistungen im Bereich Zeichnen oder Vorbereitung verrechnet.

4. Die Anzahlung ist dem Kunden in folgenden Fällen zurückzuerstatten:

a) Wenn der Kunde seinen Termin früher als 48 Stunden vor Terminbeginn absagt.

b) Wenn der Tätowierer den Termin absagt ohne dem Kunden einen Ausweichtermin in Aussicht zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Tätowierer noch keinen Aufwand durch Zeichnen oder andere Vorbereitungen für den Tattootermin hatte.

c) Wenn äußere Umstände, die nicht den Kunden betreffen, das Tätowieren unmöglich machen. Als Beispiele gelten: Stromausfälle, staatlich angeordnete Berufsausübungsverbote (Lockdown), Hochwasser, Schäden der Infrastruktur des Studios, o.Ä.

5. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu verschulden hat (4. c.), nicht zustande, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin. Der Ersatztermin ist erneut anzuzahlen oder die Anzahlung wird auf den Ersatztermin übertragen.

6. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) Wenn der Kunde den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn absagt oder verschiebt.

b) Wenn der Kunde nicht zum Termin erscheint.

c) Wenn der Kunde mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.

d) Wenn der Kunde den Termin aufgrund von Nichtgefallen der Tattoovorlage platzen lässt.

e) Wenn der Kunde sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.

7. Absagen oder Verschiebungen von Terminen ist schriftlich per E-Mail nötig.

8. Kommt es gehäuft zu Terminverschiebungen durch den gleichen Kunden, behalten wir uns vor, keinen erneuten Ersatztermin anzubieten und die Anzahlung unabhängig der 48 Stunden Frist einzubehalten.

9. Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde sagt den Termin innerhalb von 48 Stunden vor Terminbeginn ab, verfällt der Anspruch des Kunden auf kostenfreies Nacharbeiten an der betreffenden Tätowierung.

10. Der Kunde kann seinen Termin und seine Anzahlung nicht selbstständig auf einen anderen Kunden übertragen.

7. Haftungsausschluss

1. Die Tätowierer haften nicht für Komplikationen und daraus resultierende Folgen, die sich auf die Gesundheit oder das Aussehen des Kunden ergeben.

2. Die Tätowierer haften nicht für die Kleidung des Kunden. Sollte Kleidung im Rahmen des Termins abhanden kommen oder durch Tätowiermaterial beschädigt werden, haftet der Kunde.

3. Bei Cover-Up Tätowierungen haften die Tätowierer nicht für eventuell auftretende Folgeschäden durch Gewebeveränderungen oder Komplikationen, die durch bereits vorhandene Tattoofarbe im Körper ausgelöst werden.

4. Der Tätowierer haftet nicht für Komplikationen, die in seltenen Fällen bei empfindlicher Kundenhaut im Rahmen der Abheilung auftreten können. Dazu gehören Blow-Outs, Vernarbungen, Farbverblassungen, Abstoßen von Farbe, allergische Reaktionen oder chronischer Juckreiz.

5. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6. Der Gerichtsstand ist Wetter, Deutschland.

7. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt.